SAP Beratung und Entwicklung seit 1994 Die Synergie aus Beratung und Entwicklung
Geschäftsbedingungen
1. Honorar und Vergütung Die Höhe der Vergütung wird im Projektvertrag vereinbart. Die Vergütung / die Abrechnung erfolgt i.d.R. auf Stundensatzbasis.
Dabei gelten folgende „Mindest“-Mengen: · Remote-Tätigkeiten: 1 Stunde/Tag · Telefonische Beratung: wird im 10 Minutentakt berechnet. Die ersten 10 Minuten sind kostenfrei. Evtl. Telekommunikationsgebühren (z.B. Skype, Videokonferenzen etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
Für Einsätze vor Ort beim Kunden gelten folgende „Mindest“-Mengen: · Für Einsatzorte, im Raum Stuttgart u. Umgebung: 4 Stunden/Tag . Bei größeren Entfernungen ab 1 Std. Fahrzeit ohne Berücksichtigung von „Stau“-Zeiten (lt. Navigationsstemen wie z.B Google Maps): 7 Std./Tag · Fallen signifikante Reisekosten an, z.B. Übernachtungskosten, langen Reisezeiten, Flugtickets oder andere Transferkosten, werden diese nach Aufwand (z.B. Reisezeiten ab 2 Std. mit dem ½ Stundensatz) bzw. Beleg in Rechnung gestellt. Näheres dazu wird ggf. in einem separaten Projektauftrag vereinbart.
2. Rechnungsstellung: erfolgt monatlich zum Monatsende (+ 4 Arbeitstage) auf Grundlage eines Stundennachweises. Zahlungstermin: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
3. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies insbesondere wegen der Änderbarkeit und ständigen Weiterentwicklung von SAP-Systemen seitens Dritter. Für Personen- und Sachschäden besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung seitens des Auftragnehmers.
4. Der Auftraggeber ist von jeglichen Sozialversicherungsbeiträgen bzw. -leistungen befreit (wie z.B. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie auch der Arbeitslosenversicherung)
5. Geheimhaltung und Datenschutz: alle Angelegenheiten, Vorgänge und Informationen bzgl. des Kunden, die im Rahmen der Tätigkeiten bekannt oder anvertraut werden, werden selbstver- ständlich vertraulich behandelt. Dies auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.